Bootsführer
Ansprechpartner
Armin Rau
Landesbeauftragter
Bootsdienst (M)
Diese Ausbildung richtet sich an alle Mitglieder der Wasserwacht, die als Führer von Motorrettungsbooten zum Einsatz kommen sollen.
Dabei sind sie in der Lage das Rettungsboot so zu führen, dass unter Abwägung aller Umstände und Risiken das Rettungsmittel und die ihm anvertraute Besatzung nicht unnötig in Gefahr geraten und die bestmögliche Hilfe geleistet wird.
Voraussetzungen für die Ausbildung
- aktives Mitglieder der Wasserwacht
- Mindestalter 18 Jahre am Tag der Prüfungsabnahme
- körperlich und geistig geeignet
- zuverlässig und geeignet im Sinne des Schifffahrtsrechts
- erfolgreich abgeschlossene sanitätsdienstliche Ausbildung
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Bootsmann oder Wasserretter
Rahmenbedingungen
Durchführende Stelle
DRK-Landesverband
Bitte beachtet:
Die praktische Ausbildung erfolgt im Rahmen des Lehrganges und wird im Rahmen einer zentralen praktischen Prüfung von den Ausbildern des Landesverbandes abgenommen.