Bootsmann
Ansprechpartner
Armin Rau
Landesbeauftragter
Bootsdienst (M)
Diese Ausbildung richtet sich an alle Mitglieder der Wasserwacht, die als Besatzungsmitglied auf Rettungsbooten zum Einsatz kommen.
Im Rahmen einer zweitägigen Fortbildung erlernen die Teilnehmer seemännische und einsatzspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten für den Bootsdienst.
Voraussetzungen für die Ausbildung
- aktives Mitglieder der Wasserwacht
- Mindestalter 16 Jahre
- körperlich und geistig geeignet
- DRSA Silber oder Gold, nicht älter als 2 Jahre
Rahmenbedingungen
Durchführende Stelle
DRK-Kreisverband
Bitte beachtet:
Der "Bootsmann" wurde am 24.11.2016 neu in das Ausbildungsangebot der Wasserwacht aufgenommen. Die Ausbildung erfolgt durch Ausbilder Bootsdienst.